Informationen über die Erlangung des Jagdscheins bzw. des Falknerjagdscheins im Bundesland Sachsen.
Wer Jäger werden will und aktiv jagen möchte, der muss auch eine entsprechende Jägerprüfung ablegen und somit einen gültigen Jagdschein erwerben.
Zuständig sind dafür die unteren Jagdbehörden, welche sich nach dem Wohnsitz des angehenden Jägers richten.
Die sächsische Jägerprüfung besteht derzeit aus drei Teilen:
1 Einer ordentlichen Schießprüfung auf einem anerkannten und behördlich akzeptierten Schießstand.
2 Einer schriftlichen Prüfung die von einer Prüfungskommission überwacht und aktuell am PC druchgeführt wird.
3 Und abschließend aus einer mündlich-praktischen Prüfung durch die Prüfungsrichter.
Die Jägerausbildung und der darin abverlangte Prüfungsinhalt umfasst folgende Themen:
Die Tierarten und ihre Biologie die für die Jägerrei wichtig sind.
Wissen zur Bejagung, Jagdbetrieb und Wildschadenverhütung um in der späteren Praxis auf das Jagdleben vorbereitet zu sein.
Den Land- und Waldbau in seine Facetten.
Das Waffenrecht und –technik inkl. der Führung von Jagdwaffen und den sicheren Umgang damit.
Das Jagdhundewesen von A wie Ausbildung bis Z wie Zucht.
Den Umgang mit erlegtem Wild, Wildbrethygiene im Zusammenhang mit diesem als Lebensmittel mit seinen Vorschriften und Hygienevorschriften
Und zu guter letzt auch das Jagd-, Tier- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht in voller Bandbreite.
Jägerausbildungslehrgänge werden von verschiedenen privaten Jagdschulen angeboten. Die Falknerprüfung kann getrennt oder gleichzeitig mit der Jägerprüfung abgelegt werden.
Eine Auswahl an Jagdschulen in Sachsen finden Sie bei uns in der Rubrik JAGDSCHULEN in Sachsen.
Ist die Jägerprüfung abgelegt und bestanden, wird ebenfalls durch die zuständige untere Jagdbehörde der Jagdschein als Dreijahres-, Einjahres- oder Tagesjagdschein ausgestellt.
Für die Beizjagd wird ein Falknerjahres- oder –dreijahresjagdschein ausgestellt.
Weidmannsheil!
